EU-Verordnung Elektrogesetz

Rücknahmepflicht für große Händler (ab 400 qm Laden/Lager/Versand) seit 24.07.2016

02.01.2023


Das Elektrogesetz in 60 Sekunden

Worum geht es?

Das Elektrogesetz [ElektroG] ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Politisch zuständig ist das Bundesministerium für Umwelt (BMUB). Die Rechts- und Fachaufsicht sowie die Marktüberwachung unterliegt dem Umweltbundesamt (UBA).

Welche Produkte sind betroffen?

Betroffen sind Elektro- und Elektronikgeräte, die zur ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme bzw. elektromagnetische Felder erzeugen, verbrauchen, übertragen oder messen und für Spannungen von max. 1000V (Wechselstrom) bzw. 1500V (Gleichstrom) ausgelegt sind – es sei denn, eine Ausnahme ist anwendbar. Elektro- und Elektronikgeräte werden in die beiden Klassen B2C (Produkte für Privatverbraucher) und B2B (Professionelle Geräte), Produktkategorien sowie darin weiter in Gerätearten unterteilt.

Wer muss handeln?

Erstinverkehrbringer, vor allem Hersteller und Importeure, müssen sich zunächst bei der Gemeinsamen Stelle, Stiftung EAR, registrieren, bevor sie Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr bringen (präsentieren, verkaufen, vermieten, verschenken usw.) dürfen. Hinzu kommen weitere Verpflichtungen, darunter die Stellung einer insolvenzsicheren Garantie (B2C), das Einrichten einer Rücknahmelösung für Elektroaltgeräte, diverse administrative Anforderungen sowie die Kennzeichnung der Produkte und Hinweise für EndverbraucherHändler können selber zum registrierungspflichtigen Hersteller werden, wenn sie unregistrierte Elektro(nik)geräte zum Kauf anbieten oder aus dem Ausland nach Deutschland einführen. Sie können freiwillig Altgeräte zurücknehmen und bei Sammelstellen entsorgen. Private Verbraucher dürfen alte Elektro- und Elektronikgeräte nicht mehr im Hausmüll entsorgen. Stattdessen können sie diese kostenfrei bei einer Sammelstelle in ihrer Nähe abgeben.

Welche Kosten entstehen?

Für die Verwaltung der Registrierung und der entsprechenden Prozesse erhebt die Gemeinsame Stelle Gebühren. B2C-Hersteller müssen jährlich eine Finanzielle Garantiesicherheit für den Insolvenzfall hinterlegen. Erstinverkehrbringer müssen die Aufwände für Rücknahme & Entsorgung ihrer Produkte übernehmen. Weitere Kosten entstehen für das Management der administrativen Tätigkeiten und die Sicherstellung der Produkteigenschaften.

Welche Strafen gibt es für Verstöße?

Hersteller, Importeure und ggf. auch Händler, die trotz Registrierungspflicht Elektro(nik)geräte zum Kauf anbieten oder in Verkehr bringen, setzen sich dem Risiko verschiedener Strafsanktionen aus. Auf verwaltungsrechtlicher Ebene drohen Bußgelder bis zu EUR 100.000 sowie die Abschöpfung erzielter Gewinne. Privatrechtlich können Wettbewerber eine Abmahnung aussprechen und Schadenersatz verlangen. Generell droht ein Vertriebsverbot, bis die Konformität mit dem Elektrogesetz eingerichtet wird.

Das Elektrogesetz

Das ElektroG setzt die europäische WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.